Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,5876
BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62 (https://dejure.org/1962,5876)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62 (https://dejure.org/1962,5876)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 (https://dejure.org/1962,5876)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,5876) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Berufsbeamten als Rechtsanwalt - Zulassung eines ehemaligen Verwaltungsrechtsrats als Rechtsanwalt als Neuzulassung - Versagung des Erwerbs neuer Wirkungsmöglichkeiten als Enteignungstatbestand

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62
    An dieser Voraussetzung fehlt es ebenfalls; denn durch die Aufstellung einer Berufsordnung, welche die Zulassung zu einem Beruf von gewissen Grundvoraussetzungen abhängig macht, füllt der Gesetzgeber einerseits nur den ihm durch Art. 12 GG eingeräumten Rahmen (vgl. hierzu im einzelnen BVerfGE 7, 377) aus.
  • BGH, 20.03.1961 - AnwZ (B) 15/60

    Bundesrechtsanwaltsordnung und Grundgesetz

    Auszug aus BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62
    Demgegenüber erscheine es bei der Zulassung neuer Bewerber zur Anwaltschaft unbedenklich, starre Versagungsgründe einzuführen, weil es für einen zunächst abgelehnten Bewerber keine unbillige Zumutung bedeute, sein Gesuch nach Abstellung des beanstandeten Versagungsgrundes erneut anzubringen (vgl. BGHZ 34, 382, 388) [BGH 20.03.1961 - AnwZ B 15/60].
  • BGH, 07.05.1958 - IV ZR 18/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.04.1962 - AnwZ (B) 1/62
    Überdies könnte von einem enteignungsgleichen Eingriff zum Nachteil des Antragstellers nur dann die Rede sein, wenn ihm durch Einzeleingriff ein Sonderopfer zugemutet worden wäre (GZS in BGHZ 6, 278 [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52]; und ständige Rechtsprechung z.B. BGHZ 30, 15, 22) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58].
  • BGH, 30.10.2006 - AnwZ (B) 21/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beamteneigenschaft

    Sie bezieht sich grundsätzlich auf alle Beamten, nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern auch auf Beamte auf Zeit und Beamte auf Widerruf (Senatsbeschlüsse vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII 50, 53; BGHZ 71, 23 f.; Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 7 Rdn. 153 f.; Henssler/Prütting, BRAO 2. Aufl. § 7 Rdn. 119 f.).
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

    § 7 Nr. 10 BRAO bezieht sich aber nicht nur auf Beamte auf Lebenszeit, sondern grundsätzlich auf alle Beamten (Senatsbeschlüsse vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII 50, 53; vom 10. November 1969 - AnwZ (B) 9/69 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1970, 199 und EGE XI 4).
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 12/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Der Gedanke des Bestandsschutzes kann insoweit eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (vgl. BGH Beschluß vom 9. April 1962 - AnwZ (B) 1/62 = EGE VII, 50, 53/54; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 28. April 1980 - 1 BvR 400/78).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht